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Marius Stark

Ohne Girokonto außen vor

Geschrieben von Marius Stark am 22. Dezember 2010
2 Kommentare

Überweisung © Thomas Aumann - Fotolia.comIn Deutschland haben rund eine halbe Million Menschen kein Girokonto, weil ihnen die Banken das aufgrund ihrer Schulden verweigern. Damit sind sie vielfach benachteiligt: Der Hartz IV-Empfänger stößt auf Probleme bei der Wohnungssuche, weil er den Vermietern keine Einzugsermächtigung geben kann. Langzeitarbeitslose scheitern bei der Jobsuche, weil Arbeitgeber eine Kontoverbindung erwarten. Die Bundesregierung ändert diesen Missstand nicht. Doch jetzt besteht Hoffnung, denn die EU-Kommission will das Recht auf ein Basiskonto einführen.

Hohe Gebühren für Überweisungen

Wer kein Konto hat, ist ausgeschlossen. Er kann in manchen Fällen nicht einmal ein Auto anmelden, weil die Zulassungsstellen eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer verlangen. Wer auf Alternativen wie Bareinzahlungen und Überweisungen am Schalter ausweicht, zahlt happige Gebühren. Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg sind das zwischen 40 und 80 Euro monatlich extra. Viel Geld für Menschen mit geringen Einkommen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto gibt es in Deutschland nicht – im Gegensatz zu Frankreich, Belgien oder Portugal. Dabei hatte der zentrale Kreditausschuss als Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände bereits 1995 seinen Mitgliedern empfohlen, jedem ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Doch diese Empfehlung wurde nie umfassend umgesetzt. Das stellte im Jahr 2008 auch die Bundesregierung fest: „Das Problem besteht unvermindert fort.“

Das P-Konto allein ist noch nicht die Lösung

Seit Mitte 2010 gibt es in Deutschland das P-Konto, das einen verbesserten Pfändungsschutz für Schuldner gewährleisten soll. Das bekommt aber nur, wer schon über ein normales Girokonto verfügt. Es gibt also kein Recht auf Eröffnung eines P-Kontos. Die Bundesregierung hofft allerdings, dass die Kreditinstitute P-Konten überschuldeten Personen eher eröffnen, weil diese bei einer Pfändung leichter zu bearbeiten sind als normale Konten. Eine recht vage Hoffnung, wenn man bedenkt, wie wenig leidenschaftlich die Banken die ZKA-Empfehlung bisher umgesetzt haben. Um den betroffenen Personen den Zugang zu einem P-Konto und damit den effektiven Schutz des Existenzminimums zu gewährleisten, bleibt ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto daher unverzichtbar.

EU will Recht auf eigenes Konto festschreiben

Die Untätigkeit des deutschen Gesetzgebers aber auch die vieler anderer EU-Staaten in dieser Frage hat nun die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Dort denkt man darüber nach, ein europäisches Recht auf ein Basiskonto zu schaffen, um die Teilhabe am EU-Binnenmarkt und eine soziale Eingliederung zu ermöglichen. Es bleibt zu hoffen, dass die Kommission mit diesem Vorhaben ernst macht und möglichst bald eine Verordnung erlässt, die jedermann ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Zugang zu einem Konto und damit auch zu einem P-Konto gewährt. Es darf nicht weiter eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Ausgrenzung und Stigmatisierung geben, nur weil der Zugang zu einem Girokonto versperrt ist.

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2 Kommentare zu “Ohne Girokonto außen vor”

  1. Christian sagt:

    Die Banken spielen eben nicht immer so mit, wie man es will. Am besten versucht man gleich, die Bank von den ehrlichen und offenen Meinungen zu überzeugen und sie damit zu locken.

  2. FlorianH sagt:

    Bravo und danke, dass Ihr Artikel mich wieder an das Thema erinnert hat. Ich habe selbst schon in einem Blog Artikel über das Thema P-Konto und auch das Recht auf ein Girokonto geschrieben und auf die versprochene Selbstverpflichtung der Kreditinstitute gehofft. Allerdings scheint das ja so nicht zu funktionieren. Daher ist es wohl an der Zeit eine gesetzliche Lösung zu schaffen und auch immer wieder über diesen Misstand zu schreiben.