Bis in die großen Talkshows im Fernsehen hinein gibt es immer wieder Einzelne, die Menschen in Armut als „sozial schwach“ bezeichnen. Wer genauer hinsieht, wird feststellen, dass es wahrscheinlich andere sind, die sich dieses Zertifikat verdient haben. Denken wir beispielsweise an Tausende Steuersünder, die sich, aus Angst, auf einer CD zu stehen, selbst angezeigt haben. Und ich frage mich, ob „sozial schwach“ nicht auch ein Zertifikat für die Politik der Bundesregierung ist.
Man war ja durchaus angetreten, um Armut zu bekämpfen und die Bildungschancen gerade von Kindern mit weniger Möglichkeiten zu verbessern. Ein starkes Jahr ist die schwarz-gelbe Bundesregierung nun im Amt. Ein starkes Jahr für die Armen war es nicht.
Die erste Maßnahme der Regierung war die Erhöhung des Kinderfreibetrages für die Besserverdienenden und immerhin die Erhöhung des Kindergeldes für die Mittelschicht. Die armen Familien gingen leer aus. Für sie gab es neue Hoffnung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar, das die Berechnung der Regelsätze alsverfassungswidrig beurteilt hat. Im Frühsommer dann das Sparpaket, in dem die Armen die größte Last zur Sanierung des Staatshaushalts zu schultern haben. Das Elterngeld für arme Familien im ersten Lebensjahr des Kindes wurde ersatzlos gestrichen. Das bedeutet 3600 Euro im Jahr weniger, in dem Jahr, in dem wichtige Weichen für die Zukunft armer Kinder gestellt werden und ein finanzieller Spielraum emotionale Belastungen durchaus verkleinern kann. Selbst Wirtschaftsverbände und der Unternehmerflügel der CDU haben auf diese Schieflage hingewiesen.
Früher nannte man so etwas in christlichen Kategorien „Unbarmherzigkeit“. Bei einer solchen Politik reicht es auch nicht aus, wenn im Ministerium über neue Begrifflichkeiten für Hartz IV nachgedacht wird. Egal ob Hartz IV oder Basisgeld – es geht um die Höhe und die Ausgestaltung. Und es ist auch kein Einstieg in die aktivierende Sozialpolitik, wenn Geringverdiener, die mit Arbeitslosengeld II aufstocken, in Zukunft gerade mal bis zu 20 Euro im Monat mehr behalten dürfen. Worauf kann man in dieser Situation hoffen? Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht schon geurteilt. Umfassende Transparenz und Nachvollziehbarkeit hat das nicht gebracht. Entscheidungen sind immer noch willkürlich. Wenn der Regelsatz im Vergleich der unteren20 Prozent der Einkommen zu hoch werden würde, nimmt man eben stattdessen die unteren 15 Prozent. Die Kosten für Alkohol, Zigaretten, Gaststättenbesuche und Tiernahrung: alle nicht anerkannt. In der Summe bleibt damit keinerlei finanzieller Spielraum mehr im Arbeitslosengeld II.
Das Verfassungsgericht hat diesenFreiraum angemahnt. Muss man das Gericht erneut anrufen? Arme Menschen können sich keine sozial schwache Regierung leisten. Sie brauchen eine aktive Sozialpolitik, um Wege aus der Armut zu finden. Und sie brauchen engagierte und kritische Bürgerinnen und Bürger und eine starke Caritas, die das einfordern.









Zwei Bemerkungen möchte ich zu dem Artikel machen:
1. Der Begriff “arme Familie” ist zu ungenau. Arm sind viele. Hier sind Familien gemeint, die SGB II (Hartz IV) beziehen. Warum sagt man dies nicht konkret. Man kann auch auf die Situation der Familien hinweisen und von Langzeitarbeitslosigkeit sprechen.
2. Gravierend ist etwas anderes: Das Kindergeld wird nicht für “Besserverdienende” erhöht. Die Erhöhung der Freistellung des Kinderexistenzminimums war verfassungsrechtlich geboten. Vielmehr wird bei dieser Formulierung offenbar, dass die (wahrscheinlich verfassungswidrige) Verquickung von Kinderfreibetrag und Kindergeld nicht verstanden wurde. Also: I. Jeder Einkommenssteuerpflichtige wird – im ersten Schritt – zur Lohn-/Einkommenssteuer herangezogen, und zwar so, als hätte er keine Kinder. II. So etwas ist aber verfassungswidrig, weil sich die Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit zu richten hat. III. Zur Behebung dieses verfassungswidrigen Zustand wird das Kindergeld bezahlt – für jeden, der es nicht weiß, ist dies in § 31 des Einkommenssteuergesetzes nachzulesen. Das Kindergeld ist zunächst nur da, um das Existenzminimum (einkommens)-steuerfrei zu stellen. Wenn über das Kindergeld mehr bezahlt wird, als zur (Einkommens-)Steuerfreiheit nötig ist, ist nur dieser Rest Familienförderung. IV. Wenn das Kindergeld – so ab ca. 50.000 Euro brutto – nicht mehr ausreicht, das Existenzminimum vollständig (einkommens-)steuerfrei zu stellen, berücksichtigt das Finanzamt – im zweiten Schritt – beim Einkommenssteuerantrag / Lohnsteuerantrag alle Kinderfreibeträge und zieht das Kindergeld – im Gegenzug vollständig ab. Dann ist das Kindergeld, das man erhalten hat, nur noch so etwas wie ein vorgezogener Vorschuss auf den Jahressteuerbescheid V. Der Grenzsteuersatz hängt immer vom zu versteuernden Einkommen ab und dieses wieder letztlich von der Leistungsfähigkeit des Einzelnen – in Abhängigkeit und Anerkennung weiteren Belastungen – wie z. B. Spenden (an Parteien), Wegekosten, Versicherungsbeiträgen usw. Verfassungsrechtlich ist die Steuerprogression, also der Umstand, dass ab einem bestimmten steuerfreien Grundbetrag für “jeden Euro mehr” ein höherer Anteil an Einkommenssteuer zu zahlen ist, nur zu halten, wenn an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen angesetzt wäre. Alles andere wäre Willkür und verfassungswidrig. VI. Eine Aussage, die da lauten könnte, “durch den Kinderfreibetrag ersparen sich die Besserverdienenden mehr von der Steuer” belegt nur die Unkenntnis in Steuersachen von dem, der dies sagt. “Seit wann ist zu viel bezahlte Einkommenssteuer, auf die der Staat keinen Rechtsanspruch hat – andere sagen Diebesgut des Staates dazu – eine staatliche Leistung?
VII. Mit dieser Klarstellung ist überhaupt nichts gesagt, ob das ganze System “als gerecht” angesehen werden kann oder ob dies doch letztlich dafür sprechen kann, auf Kinder ganz zu verzichten, dem Staat “sein Kindergeld” zu “schenken”, so die “Demographierendite” zu ermöglichen, die Politiker gern vor Wahlen “verteilen”… Irgendjemand wird sicherlich in der Bundesrepublik Deutschland noch rechtzeitig
das “Licht” ausmachen können. Es gilt trotz PID und anderem immer noch: Ohne Kinder keine Zukunft (Die Staatsschulden erledigen sich auf diese Weise übrigens auch von alleine).