CDU/CSU und FDP planen im Bereich der öffentlichen Arbeitsförderung im Zeitraum von 2011 bis 2014 Einsparungen in Höhe von 20,5 Milliarden Euro. Wird sich die schwarz-gelbe Regierung mit ihrem Sparpaket durchsetzen, wird öffentlich geförderte Beschäftigung in Deutschland hierdurch massiv beschnitten werden. Durch die Sparmaßnahmen werden schwerpunktmäßig Rechtsansprüche für schwerbehinderte Menschen gestrichen und Fördermaßnahmen für (langzeit-)arbeitslose Menschen zurückgefahren.
2008 wurde die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung im Deutschen Bundestag ratifiziert. Statt Rechte für Menschen mit Behinderung zu stärken und somit Inklusion zu fördern, werden diese nun durch das schwarz-gelbe Sparpaket geschwächt. Fast polemische Züge erhält die Diskussion, wenn die Bundesregierung nun auch noch davon spricht, dass durch Fördermitteleinsparungen (langzeit-)arbeitslose Menschen stärker motiviert werden, eine Arbeit aufzunehmen.
Leistungsanreize können nicht greifen
Psychische und körperliche Erkrankungen sowie mangelnde Qualifikation spielen im Zusammenhang mit Langzeitarbeitslosigkeit eine maßgebliche Rolle. Politiker, die ernsthaft glauben, durch die Streichung finanzieller Förderung für Menschen mit Handicaps Leistungsanreize für die Aufnahme in Arbeit zu schaffen, nehmen die Lebenssituation vieler Hartz IV-Empfänger nicht zur Kenntnis.
Um Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen dauerhaft eine berufliche Perspektive zu bieten, müssen innovative Konzepte angedacht und offen diskutiert werden. Aufgrund der umfassenden Problemlagen finden viele langzeitarbeitslose Menschen häufig keine Perspektive in der gewerblichen Wirtschaft. Betriebe der Sozialwirtschaft, Beschäftigungs- und Integrationsfirmen können hier eine verlässliche Alternative anbieten und dauerhafte Beschäftigung für Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen schaffen.
Beschäftigung und Integration fördern
Diese Betriebe verfügen einerseits über ein umfassendes betriebswirtschaftliches Know-how und eine professionelle Unternehmensführung, andererseits über ein gut funktionierendes Personalentwicklungskonzept, um individuelle Unterstützung am Arbeitsplatz sowie passgenaue Qualifizierung anzubieten. Soziale Zielsetzungen einerseits und wirtschaftliche Notwendigkeiten andererseits müssen miteinander in Balance bleiben. Aus einem Ertragsmix, bestehend aus Umsatzerlösen, Lohnkostenzuschüssen und Vergütungspauschalen für Betreuung und Qualifizierung werden die Betriebe in die Lage versetzt, kostendeckend zu arbeiten.
Politik ist gefragt, dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigungs- und Integrationsfirmen zu schaffen. Weiterhin müssen sozialen Betriebe rechtlich in die Lage versetzt werden, am Wettbewerb auch mit gewerblichen Unternehmen zu partizipieren. Ist Politik tatsächlich an Effizienzverbesserungen bei der Arbeitsmarktvermittlung langzeitarbeitsloser Menschen interessiert, wird sie sich diesem Konzeptansatz nicht verschließen dürfen. Auch hier sollte die Devise sein: „Denkverbote“ nicht erlaubt.








