Gerade komme ich aus dem Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, in dem die obersten Bundesrichter ihr Urteil zu den Regelleistungen für Grundsicherungsempfänger gesprochen haben. Sie stellten fest, dass die bisherige Festsetzung der Arbeitslosengeld-II-Sätze für Erwachsene und besonders für Kinder gegen die Verfassung verstößt. Ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern sie nicht, so die Richter. In dieser Deutlichkeit hatte ich diese Entscheidung nicht erwartet. Die obersten Richter weisen in ihrem Urteil bis ins Detail nach, was die letzten Regierungen falsch gemacht haben.
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Verfassungsgericht beendet „Schätzungen ins Blaue“ hinein
Geschrieben von Dr. Thomas Becker am 9. Februar 2010
Tags: Existenzminimum, Hartz IV, Kinderarmut, Regelsatz | 4 Kommentare


